Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Consocium GmbH, Handelsregister Hamburg: HRB 139701, Fischertwiete 2, Chilehaus A, 20095 Hamburg (im Folgenden: „CONSOCIUM“ genannt) und dem Mitglied gelten im Hinblick auf die Premium-Mitgliedschaft (im Folgenden „die Mitgliedschaft“) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch das Mitglied aktuellen Fassung.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn das Mitglied Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn CONSOCIUM stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn CONSOCIUM in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Mitglieds Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Präsentation der Inhalte der Mitgliedschaft auf der Website oder in anderen Medien von CONSOCIUM ist kein bindendes Angebot seitens CONSOCIUM. Vielmehr wird dem Mitglied die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft abzugeben.

2. Das Mitglied gibt ein Angebot auf Abschluss einer Mitgliedschaft ab, indem er nach Durchlaufen des Online-Bestellvorgangs und Kenntnisnahme der Inhalte der Mitgliedschaft die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen absendet. Nach Absendung der Bestellung erhält das Mitglied eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots durch CONSOCIUM. Die Mitgliedschaft besteht in diesem Falle aus der mit der Bestellung des Mitglieds korrespondierenden Auftragsbestätigung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 3 Zugang zu den Inhalten der Mitgliedschaft

Der Zugang des Mitglieds zu den Inhalten der Mitgliedschaft erfolgt passwort-geschützt unter Verwendung der vom Mitglied gewählten Zugangsdaten. Das Mitglied ist verpflichtet, die Zugangsdaten und das Passwort geheim zu halten, sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.

 

§ 4 Umfang der Leistung, Verfügbarkeit

1. Die dem Mitglied im Rahmen seiner Mitgliedschaft zugänglichen Inhalte ergeben sich aus der detaillierten Beschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die unter https://www.consocium.com/register/premium/ einsehbar sind.

2. CONSOCIUM strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Inhalte der Mitgliedschaft von 98 % pro Kalenderjahr an. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit der Inhalte der Mitgliedschaft am Übergabepunkt zum Internet.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Mitglieds

1. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Mitgliedschaft geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware.

2. Das Mitglied ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

 

§ 6 Nutzungsrechte des Mitglieds; Inhalte Dritter

1. Das Mitglied erhält unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer der Mitgliedschaft begrenzte Recht zur Nutzung der Inhalte der Mitgliedschaft.

2. Inhalte oder Lizenzen Dritter, die das Mitglied während der Vertragslaufzeit der Mitgliedschaft erworben hat, bleiben vorbehaltlich anderer Regelungen der Dritten auch über das Ende der Dauer der Mitgliedschaft bestehen.

 

§ 7 Ansprüche bei Mängeln

1. CONSOCIUM behebt technische Mängel der Inhalte der Mitgliedschaft innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung von CONSOCIUM erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Mitglieds und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts.

2. CONSOCIUM wendet für die Auswahl und Pflege der Inhalte der Mitgliedschaft die verkehrsübliche Sorgfalt auf.

3. Es obliegt dem Mitglied, auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 8 Entgelt, Fälligkeit und Zahlungsarten

1. Die monatlich zu entrichtende Vergütung für die Mitgliedschaft beträgt 59,00 EUR. Der Preis versteht sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Die Vergütung wird für den jeweiligen Monat im Voraus fällig.

3. Das Mitglied kann für die Bezahlung zwischen den im Bezahlprozess angebotenen Optionen wählen.

 

§ 9 Laufzeit; außerordentliche Kündigung

1. Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat ab Vertragsschluss. Der Vertrag endet dementsprechend, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf eines Monats nach Abschluss des Vertrags. Die Nutzungsrechte der Inhalte der Mitgliedschaft erlöschen mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Inhalte oder Lizenzen Dritter, die das Mitglied während der Vertragslaufzeit der Mitgliedschaft erworben hat, bleiben – vorbehaltlich anderer Regelungen der Dritten – bestehen.

2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 10 Haftung

1. CONSOCIUM haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer von CONSOCIUM ggf. übernommenen Garantie.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von CONSOCIUM der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

3. Eine weitergehende Haftung von CONSOCIUM besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung seitens CONSOCIUM für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen des Abs. 1 oder des Abs. 2 vorliegen.

4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CONSOCIUM.

 

§ 11 Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass CONSOCIUM personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten erhebt, verarbeitet und nutzt, so wie es in der Datenschutzerklärung näher beschrieben wird, siehe https://www.consocium.com/datenschutzerklaerung.

2. CONSOCIUM ist ausschließlich zur Verarbeitung derjenigen personenbezogenen Daten berechtigt, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen.

3. CONSOCIUM gewährleistet, dass sämtliche mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen sich zur Vertraulichkeit und Wahrung des Datenschutzes verpflichtet haben. Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen von CONSOCIUM ebenfalls vertraulich zu behandeln.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Auf Verträge zwischen CONSOCIUM und dem Mitglied findet vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Erfüllungsort ist Hamburg.

3. Ist das Mitglied Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Hamburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann CONSOCIUM oder das Mitglied Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

4. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

 

Stand: 06. Juli 2020

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